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Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen der Ness GmbH · Immoness24.de und Kunde als Verbraucher


§ 1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind

ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die

Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des

Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt

ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an

die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so

ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich

Mehrwertsteuer zu entrichten.


§ 2 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.


§ 3 Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen

vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von

ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des

Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese

Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.


§ 4 Informationspflicht

Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten

Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen

Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen

Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt

hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche

Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber

dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.


§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen

besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der

Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem

potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere

Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene

Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den

Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu

mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften

auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem

ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der

Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten

Voraussetzungen sein muss.


§ 6 Aufwendungsersatz

Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen,

nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten,

Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein

Vertragsabschluss nicht zustande kommt.


§ 7 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten

begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden

erleidet oder sein Leben verliert.


§ 8 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler

beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die

Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die

gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren

Verjährung führen, gelten diese.


§ 9 Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als

Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und

Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz der Ness GmbH vereinbart.


§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch,

wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.

Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung

ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten

kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.





Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,


Ness GmbH

Grünbach 13

73072 Donzdorf


mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts.

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt.